Schäferhundzucht ist Gebrauchshundzucht, muss immer Gebrauchshundzucht bleiben, sonst ist sie keine Schäferhundzucht mehr!
Max von Stephanitz
Die Zucht im SV
Beim Deutschen Schäferhund stehen neben anatomischen Merkmalen und wesensmäßigen Eigenschaften vor allem die Einsatzfähigkeit für vielfältige Aufgaben im Mittelpunkt. Jeder Züchter hat deshalb das Ziel, die Rasse mit ihren Eigenschaften zu erhalten, oder, wenn möglich, diese sogar noch zu verbessern. Um dieses zu gewährleisten, wird die Zucht in Kör- und Leistungszucht unterschieden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Zucht ist die Qualität der Elterntiere und ihren Ahnen. Dabei ist dann die Wahl eines passenden Rüden für die Hündin abhängig von den Vorzügen und Fehlern der Zuchtpartner.
Kein Deckrüde steht unbegrenzt zur Verfügung. Um die Qualität der Rasse zu erhalten, hat der SV in seiner Zuchtordnung die Häufigkeit von Deckakten festgeschrieben: der Rüde darf maximal 60 Hündinnen im Jahr aus Deutschland decken, hinzu kommen dann noch 30 Deckakte, die der Rüde im Ausland tätigen darf.
Die Merkmale der Hunde, die zur Zucht hergenommen werden dürfen, werden auf Zuchtschauen, Prüfungen und Körungen überprüft. Jeder festgestellte Mangel im Wesen wird dabei in die Bewertung des Tieres aufgenommen; wenn zu viele Mängel zusammenkommen kann es zu einer der Ahnentafel schriftlich beigefügten Nachzuchtsperre kommen. Ebenso werden keine Hunde mit schwerer Hüftdysplasie, mit Zahnfehlern oder Einhoder zur Zucht zugelassen.
Damit die Welpen rote Rasseechtheitszerfikate bekommen können, müssen beide Elternpaare angekört sein. Der Hund muss, um zur Körung zugelassen zu werden, im Zuchtbuch des SV verzeichnet sein und im Jahr der Körung mindestens zwei Jahre alt werden. Außerdem muss er mindestens eine Schutzhund- Prüfung und eine Ausdauerprüfung nachweisen können, sowie eine Zuchtbewertung. Zusätzlich muss der Hund das HD-Verfahren durchlaufen haben und mit einem "a"-Stempel in seiner Ahnentafel die Gesundheit der Hüfte nachweisen können. Ein Körschein ist ein Prädikat, die Hunde werden dort in die Körklassen 1 und 2 unterteilt.
Während der Körung werden die Hunde gemessen und gewogen, die Zähne und Hoden werden überprüft und der Hund wird in Stand und Bewegung anatomisch überprüft. Vorher werden aber auch alle Kandidaten hinsichtlich des Wesens getestet: die Tiere müssen sich als unbefangen, nervenfest, selbstsicher und gutartig erweisen. Diese Wesensprobe besteht aus der Feststellung der Schußfestigkeit des Hundes (hierbei wird in min. 15 Schritten Entfernung ein Schuß aus einer Schreckschußpistole, Kaliber 6mm, abgegeben). Der Hund muss sich gleichgültig verhalten. Danach folgen Einzelprüfungen, die Triebveranlagung, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes testen. Dies erfolgt in Form einer Schutzdienstarbeit während derer auch der Gehorsam und die Führigkeit des Hundes ins Auge genommen werden.
Hat man nun den richtigen Partner für seine Hündin, ist man Mitglied im SV und stolzer Besitzer eines beim SV eingetragenen Zwingernamens, kann das Züchten beginnen:
Der Hund trägt neun Wochen. Gelegentliches Nachlassen der Fresslust, Gelüste auf sonst nicht bevorzugtes Futter, ab und zu sich einstellendes Übergeben, Beginn nächtlicher Unsauberkeit und zeitweiliges Klagen der ruhenden Hündin. Die Schwangerschaft des Hundes ähnelt also in vielen Dingender des Menschen. Doch in unserem Hund geschieht alles sehr rasch: schon nach ca. vier Wochen lassen sich die Welpen perlenschnurartig und ungefähr hühnereiergroß im Mutterleib ertasten. Ab dem 50. Tag etwa beginnen die Milchdrüsen zu schwellen. Die Geburt findet i. d.R. um den 63. Tag statt.
Schäferhunde sind robust und Trächtigkeit und Geburt sind bei ihnen noch ganz natürliche Vorgänge, nur selten brauchen die Hündinnen Hilfe bei der Geburt oder der Erstversorgung der Welpen.
Die Welpen kommen blind, taub und hilflos zur Welt.
Wie die Welpen nun aufwachsen, wie sie geprägt werden ist unheimlich wichtig. Es ist entscheidend für die Gesundheit der Tiere aber auch für ihre Sozialtauglichkeit und ihren Charakter. Dies wird im SV nicht dem Zufall überlassen sondern regelmäßig überprüft. Hierfür ist in den einzelnen Ortsgruppen der Zuchtwart zuständig. Seine Aufgabe ist es, in Fragen der Zucht, der Zuchttätigkeit und der Zuchtveranstaltungen aufzuklären und zuberaten. Um Zuchtwart werden zu dürfen, muss man Schulungen und eine schwierige Prüfung über sich ergehen lassen. Der Zuchtwart besucht den Wurf das erste Mal nach spätestens 3 Tagen, er muss insgesamt mindestens drei Mal beim Wurf gewesen sein. Er achtet auf Gesundheit, Unterkunft und Pflege der Welpen, schaut aber auch darauf, dass Zuwendung sowie Familienkontakt da ist. Nicht außer Acht lassen darf er auch den Zustand der Mutterhündin.
Sind die Welpen ca 8 Wochen alt und haben sie ihre erste Schutzimpfung hinter sich, werden sie tätowiert oder gechipt. Diese Nummer im rechten Ohr bzw der Chip wird im SV geführt und im Impfpaß der Kleinen eingetragen. Die Ahnentafeln werden den neuen Besitzern von der Hauptgeschäftsstelle des SV zugesandt.
Kommt nun ein kleiner Schäferhund in sein neues Zuhause, muss auch hier an Vieles gedacht werden. Bei der Erstanschaffung ist es in jedem Fall ratsam, sich vorher von fachkundigen Menschen in einer SV-Ortsgruppe beraten zu lassen (was übrigens für jeden Hundekauf gilt!).
Verfasser: Nadine Nitsche