Schäferhundzucht ist Gebrauchshundzucht, muss immer Gebrauchshundzucht bleiben, sonst ist sie keine Schäferhundzucht mehr! Max von Stephanitz
Die Zucht im SV
Beim Deutschen
Schäferhund stehen neben anatomischen Merkmalen und wesensmäßigen
Eigenschaften vor allem die Einsatzfähigkeit für vielfältige Aufgaben
im Mittelpunkt. Jeder Züchter hat deshalb das Ziel, die Rasse mit ihren
Eigenschaften zu erhalten, oder, wenn möglich, diese sogar noch zu
verbessern. Um dieses zu gewährleisten, wird die Zucht in Kör- und
Leistungszucht unterschieden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Zucht ist die Qualität der
Elterntiere und ihren Ahnen. Dabei ist dann die Wahl eines passenden
Rüden für die Hündin abhängig von den Vorzügen und Fehlern der
Zuchtpartner.
Kein Deckrüde steht unbegrenzt zur Verfügung. Um die Qualität der Rasse
zu erhalten, hat der SV in seiner Zuchtordnung die Häufigkeit von
Deckakten festgeschrieben: der Rüde darf maximal 60 Hündinnen im Jahr
aus Deutschland decken, hinzu kommen dann noch 30 Deckakte, die der Rüde
im Ausland tätigen darf.
Die Merkmale der Hunde, die zur Zucht hergenommen werden dürfen, werden
auf Zuchtschauen, Prüfungen und Körungen überprüft. Jeder festgestellte
Mangel im Wesen wird dabei in die Bewertung des Tieres aufgenommen;
wenn zu viele Mängel zusammenkommen kann es zu einer der Ahnentafel
schriftlich beigefügten Nachzuchtsperre kommen. Ebenso werden keine
Hunde mit schwerer Hüftdysplasie, mit Zahnfehlern oder Einhoder zur
Zucht zugelassen.
Damit die Welpen rote Rasseechtheitszerfikate bekommen können, müssen
beide Elternpaare angekört sein. Der Hund muss, um zur Körung zugelassen
zu werden, im Zuchtbuch des SV verzeichnet sein und im Jahr der Körung
mindestens zwei Jahre alt werden. Außerdem muss er mindestens eine
Schutzhund- Prüfung und eine Ausdauerprüfung nachweisen können, sowie
eine Zuchtbewertung. Zusätzlich muss der Hund das HD-Verfahren
durchlaufen haben und mit einem "a"-Stempel in seiner Ahnentafel die
Gesundheit der Hüfte nachweisen können. Ein Körschein ist ein Prädikat,
die Hunde werden dort in die Körklassen 1 und 2 unterteilt.
Während der Körung werden die Hunde gemessen und gewogen, die Zähne und
Hoden werden überprüft und der Hund wird in Stand und Bewegung
anatomisch überprüft. Vorher werden aber auch alle Kandidaten
hinsichtlich des Wesens getestet: die Tiere müssen sich als unbefangen,
nervenfest, selbstsicher und gutartig erweisen. Diese Wesensprobe
besteht aus der Feststellung der Schußfestigkeit des Hundes (hierbei
wird in min. 15 Schritten Entfernung ein Schuß aus einer
Schreckschußpistole, Kaliber 6mm, abgegeben). Der Hund muss sich
gleichgültig verhalten. Danach folgen Einzelprüfungen, die
Triebveranlagung, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes testen.
Dies erfolgt in Form einer Schutzdienstarbeit während derer auch der
Gehorsam und die Führigkeit des Hundes ins Auge genommen werden.
Hat man nun den richtigen Partner für seine Hündin, ist man Mitglied im
SV und stolzer Besitzer eines beim SV eingetragenen Zwingernamens, kann
das Züchten beginnen:
Der Hund trägt neun Wochen.
Gelegentliches Nachlassen der Fresslust, Gelüste auf sonst nicht
bevorzugtes Futter, ab und zu sich einstellendes Übergeben, Beginn
nächtlicher Unsauberkeit und zeitweiliges Klagen der ruhenden Hündin. Die Schwangerschaft des Hundes ähnelt also in vielen
Dingen der des Menschen. Doch in unserem Hund geschieht alles sehr
rasch: schon nach ca. vier Wochen lassen sich die Welpen
perlenschnurartig und ungefähr hühnereiergroß im Mutterleib ertasten.
Ab dem 50. Tag etwa beginnen die Milchdrüsen zu schwellen. Die Geburt
findet i. d. R. um den 63. Tag statt.
Schäferhunde sind robust und Trächtigkeit und Geburt sind bei ihnen
noch ganz natürliche Vorgänge, nur selten brauchen die Hündinnen Hilfe
bei der Geburt oder der Erstversorgung der Welpen.
Die Welpen kommen blind, taub und hilflos zur Welt.
Wie die Welpen nun aufwachsen, wie sie geprägt werden ist unheimlich
wichtig. Es ist entscheidend für die Gesundheit der Tiere aber auch für
ihre Sozialtauglichkeit und ihren Charakter. Dies wird im SV nicht dem
Zufall überlassen sondern regelmäßig überprüft. Hierfür ist in den
einzelnen Ortsgruppen der Zuchtwart zuständig. Seine Aufgabe ist es, in
Fragen der Zucht, der Zuchttätigkeit und der Zuchtveranstaltungen
aufzuklären und zu beraten. Um Zuchtwart werden zu dürfen, muss man
Schulungen und eine schwierige Prüfung über sich ergehen lassen. Der
Zuchtwart besucht den Wurf das erste Mal nach spätestens 3 Tagen, er muss insgesamt mindestens drei Mal beim Wurf gewesen sein. Er achtet
auf Gesundheit, Unterkunft und Pflege der Welpen, schaut aber auch
darauf, dass Zuwendung sowie Familienkontakt da ist. Nicht außer Acht
lassen darf er auch den Zustand der Mutterhündin.
Sind die Welpen ca 8 Wochen alt und haben sie ihre erste Schutzimpfung
hinter sich, werden sie tätowiert oder gechipt. Diese Nummer im rechten Ohr bzw der Chip wird im
SV geführt und im Impfpaß der Kleinen eingetragen. Die Ahnentafeln
werden den neuen Besitzern von der Hauptgeschäftsstelle des SV
zugesandt.
Kommt nun ein kleiner Schäferhund in sein neues Zuhause, muss auch hier
an Vieles gedacht werden. Bei der Erstanschaffung ist es in jedem Fall
ratsam, sich vorher von fachkundigen Menschen in einer SV-Ortsgruppe
beraten zu lassen (was übrigens für jeden Hundekauf gilt!).